Die Fahrschule

Unser Team

Volker Göcking

Fahrlehrer

Fahrschulauto: 1er BMW

Stefan Petzold

Fahrlehrer

Fahrschulauto: Ford Kuga

Katja Schuller

Verwaltung

Kundenberatung

Patrick Mähner

Fahrlehrer

Fahrschulauto: VW Polo

Unsere Fahrzeuge

1er BMW

Ford Kuga

VW Polo

Klasse A

KAWASAKI ER-6N

72 PS

Klasse A2

KAWASAKI ER-6N

48 PS

Klasse A1

KTM Duke 125

15 PS

Klasse AM

YAMAHA Roller 50

Klasse Mofa 25

Mofa

Traktor

Mercedes Actross

Leistungen & Preise

Das Fahrschulteam ist Mitglied im Landesverband bayerischer Fahrlehrer und bietet noch viele weitere Vorteile:

  • keine Ausfallzeiten durch Krankheit oder Urlaub
  • verschiedene Ausbildungsfahrzeuge
  • flexiblere Ausbildungszeiten
  • kürzere Ausbildungsdauer
  • spezialisierte Fahrlehrer
  • Erste Hilfe Kurse im Haus
  • Wir erledigen eure Behördengänge
  • Amtlich anerkannte Sehteststelle
  • Fotos für die Fahrerlaubnis im Haus

Urlauben und nebenbei den Auto- oder Motorradschein machen?
Bei uns im Fichtelgebirge kein Ding der Unmöglichkeit!
Dieses wunderschöne Mittelgebirge bietet viele attraktive Freizeitaktivitäten für
Naturliebhaber. Die Nähe zur Tschechischen Republik mit den bekannte Kurorten
Karlsbad, Marienbad und Franzensbad eröffnet lohnende Ausflugsmöglichkeiten.

Oder hast Du es eilig?

Wir ermöglichen Dir eine effiziente Ausbildung deren Ziel es ist, Dich in zwei bis drei
Wochen zum Erwerb des Führerscheins zu bringen.
Unterkünfte in den verschiedensten Kategorien stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Bitte informiere Dich telefonisch oder per E-Mail, da wir die
Ausbildung individuell gestalten und deshalb genaue Daten von Dir benötigen. Der
Verwaltungsakt bei der Behörde ist sehr zeitaufwendig, darum benötigen wir ca. acht
Wochen Vorlauf vor dem tatsächlichen Beginn der Ausbildung. Der Kostenaufwand für
eine Intensivausbildung ist nur im theoretischen Teil (d.h. Grundgebühr) höher.
Das Fahrschulteam freut sich auf Dich.

Auch das ist ein Zweig unserer Fahrschule. Seit vielen Jahren engagieren wir uns für
“gute Startbedingungen” im Behindertenalltag. Alle Formalitäten zu klären würde hier
den Rahmen sprengen. Deshalb in Kurzform das Wichtigste.

Ein Facharzt (Orthopäde, Neurologe usw.) erstellt ein Gutachten über den Grad der
Behinderung. Daraufhin prüft die Verwaltungsbehörde, ob es möglich ist, ein Fahrzeug
zu führen und erteilt dem TÜV in Zusammenarbeit mit uns den Auftrag ein
Eignungsgutachten zu erstellen, indem anhand einer Fahrprobe festgestellt wird welche
Hilfsmittel und Geräte das Fahrzeug benötigt. Wenn alle Voraussetzungen gegeben
sind, durchläuft man eine ganz normale Ausbildung, auf einem von uns gestellten und
für Dich angepassten PKW.

Bevor ein eigenes Auto gekauft und umgerüstet wird, muss geklärt werden, ob es nicht
Zuschüsse geben kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Ausgaben von
einem “Kostenträger” (Arbeitsagentur, Landeswohlfahrtsamt oder Sozialamt)
übernommen werden, wenn der Behinderte berufstätig ist. Bei all diesen
Behördengängen sind wir Dir gerne behilflich und würden uns freuen Dich persönlich
kennenlernen zu dürfen.

Diverse freiwillige Weiterbildungsseminare mit verschiedensten Inhalten:

  • Pannenhilfe
  • energiesparende Fahrweise
  • Auffrischungskurse in Theorie und Praxis für alle Klassen
  • spezielle Seniorenkurse
  • Umgang mit Assistenzsystemen
  • Fahren mit Anhänger
  • Neuerungen aus der StVO (in Zusammenarbeit mit der VHS)
  • Sicherheitstraining

Wenn Ihr Euch über die Inhalte der einzelnen Kurse oder deren Termine informieren
wollt, setzt Euch bitte per E-Mail mit uns in Verbindung. Ihr könnt uns natürlich auch
telefonisch erreichen!

Außerdem haben uns in den letzten Jahren des Öfteren Schulklassen zu
Informationsveranstaltungen rund um den Straßenverkehr besucht. Wenn Sie oder Ihre
Schüler Interesse an einer derartigen Veranstaltung haben, schreiben Sie uns einfach
eine kurze E-Mail.

Vielen Dank für das Interesse an unserer Fahrschule.

Da eine Führerschein-Ausbildung eine individuelle Sache ist, bitten wir Sie Preisanfragen
persönlich oder per Telefon zu stellen – wir geben gerne Auskunft.

Für die Anmeldung benötigst du:

  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • 1 Passbild
  • Sehtestbescheinigung

Dies alles ist direkt in unserer Fahrschule erhältlich!!!

Neben den Ausbildungskosten fallen noch folgende Gebühren an:

  • Antragstellung: 5,10 €
  • Führerscheingebühr: 38,30 €
  • SMU-Kurs: 32,00 €
  • Sehtest: 6,43 €
  • Passbilder: 10,00 € (4 Stück)

Theorie & Praxis

Zweiräder

Klasse A

Kraftäder über 50 cm³, dreirädrige
Kraftfahrzeuge über 15 kW

Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterwerb
12 Doppelstd. Grundstoff und 4
Doppelstd. klassenspez. Stoff

Bei Erweiterung od. Vorbesitz Klasse A1
6 Doppelstd. Grundstoff und 4 Doppelstd. klassenspez. Stoff

Bei Vorbesitz der Klasse A2 mehr als 2 Jahre
Keine Theorieausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung:
Bei Ersterwerb
Übungsstd nach Bedarf, sowie 12 Sonderfahrten

Bei Erweiterung od. Vorbesitz Klasse A1
Übungsstd. nach Bedarf, sowie 12 Sonderfahrten

Bei Vorbesitz der Klasse A2 mehr als 2 Jahre
Übungsstd. nach Bedarf

Bei Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre
Übungsstd. nach Bedarf, sowie 6 Sonderfahrten

Prüfung:

Theoretische Prüfung
(entfällt bei Vorbesitz A2 mehr wie 2 Jahre)

Praktische Prüfung
60 Minuten bei Ersterwerb oder Erweiterung sowie Vorbesitz A2 weniger 2 Jahre
40 Minuten bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre

Klasse A1

Klasse Leichtkrafträder bis 125 cm³,
dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterwerb:
12 Doppelstd. Grundstoff und 4 Doppelstd. klassenspez. Stoff

Bei Erweiterung:
6 Doppelstd. Grundstoff und 4 Doppelstd. klassenspez. Stoff

Praktische Ausbildung:
Eine Mindestzahl an Übungsstd. ist nicht geregelt und hängt somit von Ihrem
persönlichen Lernerfolg ab. Einzig die Sonderfahrten sind in ihrem Mindestumfang
festgeschrieben:

5 Überlandstunden
4 Autobahnstunden
3 Nachtfahrten

Prüfung:
Theoretische Prüfung
max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung
45 Min. (max. 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters)

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW

Theoretische Ausbildung:
entfällt bei Vorbesitz A1 mehr wie 2
Jahre

Praktische Ausbildung:
60 Minuten bei Ersterwerb oder Erweiterung sowie Vorbesitz A1 weniger 2 Jahre
40 Minuten bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre

Klasse AM

Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm

Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff sowie
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff sowie
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Eine Mindeststundenzahl ist gesetzlich nicht geregelt. Die Pflichtstunden wie Überland-,
Nacht- und Autobahnfahrt entfallen. Die Stundenzahl hängt somit von Ihrem
persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung
45 Minuten

PKW

Klasse B

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg

Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff sowie
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff sowie
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Die Mindestzahl an Übungsstunden ist nicht gesetzlich geregelt. Einzig die
Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

5 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt

Die Stundenzahl hängt somit weitestgehend von Ihrem persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Die Theorieprüfung kann bis zu drei Monaten vor Erreichen des Mindestalters abgelegt
werden.

Die praktische Prüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden und dauert 45 Minuten.

Klasse B96

Kfz mit Anhänger >750 kg,
Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg

Theoretische Ausbildung:
Mind. 2,5 Stunden a 60 Min.

Praktische Ausbildung:
Mind. 3,5 Stunden a´60 Minuten praktischer Übungsstoff (kann in Gruppen ausgebildet
werden) und mind. 1 Stunde fahrpraktische Übungen.
Gesamtdauer der Schulung mind. 7 Stunden a´60 Min

Prüfung:
Die Klasse B96 ist eine Erweiterung der Klasse B. Es ist keine Prüfung vorgesehen.
Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung und kann somit die Erweiterung bei der
Fahrerlaubnisbehörde eintragen lassen.

Klasse BE

Kfz mit Anhänger >750 kg,
Kombination über 3.500 kg

Theoretische Ausbildung:

Eine theoretische Ausbildung für die
Klasse BE ist nicht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Die Mindestzahl an Übungsstunden ist nicht gesetzlich geregelt. Einzig die
Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunde zu 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunde zu 45 Minuten Nachtfahrt

Die Stundenzahl hängt somit weitestgehend von Ihrem persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Für die Klasse BE gibt es keine theoretische Prüfung.

Die praktische Prüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden und dauert 45 Minuten.

LKW

Klasse C

LKW

Theoretische Ausbildung:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff sowie
klassenspezifischer Stoff bei
Vorbesitz
der Klasse B: 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten,
der Klasse C1: 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten,
der Klasse D1: 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten oder
der Klasse D: 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Praktische Ausbildung:
Eine Anzahl an Mindeststunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Lediglich die Zahl
der Sonderfahrten ist geregelt:

5 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
2 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt

Die Stundenzahl hängt also hauptsächlich von Ihrem persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung für die Klasse C kann frühestens drei Monate vor Erreichen
des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden und dauert 75 Minuten.

Klasse C1

LKW <7,5t

Theoretische Ausbildung:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff sowie
klassenspezifischer Stoff bei
Vorbesitz
der Klasse B: 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten,
der Klasse D1: 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten oder
der Klasse D: 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Praktische Ausbildung:
Eine Anzahl an Mindeststunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Lediglich die Zahl
der Sonderfahrten ist geregelt:

3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunde zu 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunde zu 45 Minuten Nachtfahrt

Die Stundenzahl hängt also hauptsächlich von Ihrem persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung für die Klasse C1 kann frühestens drei Monate vor Erreichen
des Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden und dauert 75 Minuten.

Klasse C1E

LKW <7,5t mit Anhänger

Theoretische Ausbildung:

Eine theoretische Ausbildung ist für
die Fahrerlaubnisklasse
C1E nicht vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Eine Anzahl an Mindeststunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Lediglich die Zahl
der Sonderfahrten ist geregelt:

3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunde zu 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunde zu 45 Minuten Nachtfahrt

Die Stundenzahl hängt also hauptsächlich von Ihrem persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden und dauert 75 Minuten.

Klasse CE

LKW mit Anhänger

Landwirtschaft

Klasse L

Zugmaschinen für Land- und
Forstwirtschaft

Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff sowie
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff sowie
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung für die Klasse L kann frühestens drei Monate vor Erreichen des
Mindestalters abgelegt werden.

Eine praktische Prüfung entfällt.

Klasse T

Zugmaschinen für Land- und
Forstwirtschaft

Theoretische Ausbildung:

Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff sowie
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff sowie
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung:
Eine Anzahl an Mindeststunden ist gesetzlich nichtvorgeschrieben. Die Stundenzahl
hängt also von Ihrem persönlichen Lernerfolg ab.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung für die Klasse T kann frühestens drei Monate vor Erreichen des
Mindestalters abgelegt werden.

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden und dauert 60 Minuten.